Kataster
Kataster
Das Katasteramt ist mit der Führung des Flurbuches, dem sogenannten Kataster, beauftragt. In diesem werden alle Grundstücke im Einzugsbereich durch das Vermessungsamt mit amtlichen Grundstücksgrenzen versehen. Die Einträge des Katasters sind ausschlaggebend für eine Grundbucheintragung. Im Kataster wird daher eine genaue Beschreibung der Grundstücke und Parzellen sowie ein Kartenwerk dazu geführt. Für jedes Grundstück und jede Parzelle wird ein amtlicher Lageplan erstellt, der bei der Stellung eines Bauantrages zu Grunde gelegt wird. Man benötigt daher für die Baugenehmigung zunächst immer einen Auszug aus dem Kataster.